ist seit 2008 ein wissenschaftliches Psychotherapieverfahren und wissenschaftlich begründete Beratung, die ihre Wurzeln in verschiedenen Wissenschaftsgebieten hat: Physik, Biologie, Soziologie, Psychologie und insbesondere Familientherapie. Der Begriff „systemisch“ bezieht sich auf Konzepte, die in ihrer Nutzung Probleme der Menschen, ihre Symptome oder gar Störungen im Kontext ihres Lebens, vor allem in ihrer Kommunikation miteinander sehen. Beratung dient der Anregung neuer Denkmuster und Perspektiven, Finden und Aufbau persönlicher Ressourcen, der Bewältigung des Anliegens, sowie der Entwicklung manchmal sehr unkonventioneller Lösungsstrategien. Bei Systemischer Therapie und Beratung werden oft weitere Familienmitglieder und Freunde einbezogen.
Der Beratungsansatz, den ich praktiziere, bezieht seinen Ursprung in neurobiologisch orientierten Theorien und empirischen Befunden von Umberto Maturana, Francesco Varela, Gerhard Roth, Antonio Domasio und in psychologisch orientierten Kulturtheorien von Gregory Bateson, G.A. Kelly, Paul Watzlawick, Ernst von Glasersfeld und Fritz Simon, wie auch der familientherapeutischer Schule von Virginia Satir.
Typische Interventionen der Systemischen Therapie und Beratung sind:
Kontraktklärung, Joining, Reframing, Skulpturen- und Metapherarbeit, zirkuläre Fragen, Geschichten und Kommentare, Zeugenarbeit, Externalisierung, Reflecting Team, paradoxe Interventionen, Arbeiten an Grenzen, Aufgaben zwischen den Settings der Beratung, Abschiedsphasen mit Reflexion von Anfangszielen und deren Erreichung. Das Motto „Begin with the end in mind“ von Steven Covey (Beginne mit dem Endergebnis im Sinne) begleitet den Prozess der Beratung.
Berufliche Bezeichnung:
Um eine dreijährige nebenberufliche Weiterbildung in Systemischer Therapie und Beratung zu absolvieren und die Berufsbezeichnung Systemischer Therapeut/-in und Berater/-in zu tragen, muss man ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium in einer humanistischen Disziplin haben und umfangreiche Tätigkeit in einem oder mehreren Arbeitsfeldern nachweisen, in dem die Umsetzung von systemischen Ideen und Arbeitsweisen möglich ist. Außerdem ist es für internationale Zertifizierung im Rahmen der Fortbildung notwendig, eine bestimmte Zahl an Eigentherapie, Selbsterfahrung und Supervision vorzuweisen. Systemische Therapeutinnen und Berater dürfen mit in der Weiterbildung erworbenen klinischen Erfahrung unter ärztlicher Supervision in einer ärztlich geleiteten Praxis Psychotherapie durchführen. In einer eignen Praxis brauchen sie für die psychotherapeutische Tätigkeit eine staatliche Erlaubnis z.B. nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) und dürfen sich dann als „Heilpraktiker/-innen für Psychotherapie“ bezeichnen. Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist hierbei nicht möglich.
Für die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut (PP) braucht man ein Psychologiestudium (Dipl. Psychologe oder Master in Psychologie) und eine mindestens dreijährige Vollzeitweiterbildung (Verhaltenstherapie, Psychodynamische und tiefenpsychologische Verfahren, Psychoanalyse, wie auch Interpersonelle oder Systemische Therapie) mit sehr umfangreicher, klinischer Erfahrung, Eigentherapie, und Supervision, mit dem Ziel der staatlichen Approbation. Die Abrechnung mit allen Krankenkassen ist nach dem Erwerb eines Krankenkassensitzes, der lokal durch die Einwohnerzahl gesetzlich bestimmt wird, gegeben.
Für die Berufsbezeichnung Kinder- und Jugendpsychotherapeut braucht man ein Psychologie-, Pädagogik oder Sozialpädagogik-, Sozialarbeitstudium und wie beim PP eine mindestens dreijährige Vollzeitweiterbildung, durch sehr umfangreiche klinische Tätigkeit nachgewiesene Erfahrung, mit Eigentherapie und Supervision, mit dem Ziel der staatlichen Approbation. Die Abrechnung mit allen Krankenkassen ist nach dem Erwerb eines Krankenkassensitzes, der lokal durch die Einwohnerzahl gesetzlich bestimmt wird, gegeben.