Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Beratung und Coaching

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

Dr. Beata Williams bietet Gespräche, systemische, hypnotherapeutische, und andere Arbeitsmodelle und Methoden aus dem Coaching und der Beratung außerhalb der Heilkunde an. Die Beratung dient der Zielbildung, Ressourcenaktivierung, Stressbewältigung, Leistungscoaching, Überwindung psychosozialer Probleme sowie der Begleitung durch Dr. Beata Williams bei der beruflichen und privaten Neuausrichtung des/der Klienten/in. Um diese Ziele zu erreichen, setzt Dr. Beata Williams ein komplementäres Beratungsverfahren ein, welchem anerkannte wissenschaftliche Methoden zugrunde liegen: u .A. systemische, hypnosystemische, behaviorale, neuropsychologische und humanistische Beratungs- und Coaching-Methoden.

Der/die Klientin nimmt eine psychologische oder bidungswissenschaftliche Beratung (Coaching und Supervision) bei Dr. Beata Williams in Anspruch. Beide definieren gemeinschaftlich das Anliegen der Beratung.

Der Beratervertrag wird zwischen und dem/der Klienten/in bzw. Klientenpaar geschlossen.
Durch eine Anfrage direkt, per E-Mail oder per Post, an Dr. Beata Williams, oder Unterschrift eines Beratungs- bzw. Coaching-Vertrages gibt der/die Klient/in ein Angebot im Sinne des §145 BGB ab.
Mit der Bestätigung der Anfrage per E-Mail bzw. des handschriftlichem Vertrages ist der Vertrag mit Dr. Beata Williams zustande gekommen.

Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von mindestens 5 Tagen schriftlich (auch via E-Mail) gekündigt werden.

Gemäß § 1 Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland wird eine Psychotherapie ausdrücklich ausgeschlossen und soll/ kann auch nicht ersetzt werden. Zur Dienstleistung zählt nicht die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.

 

§ 2 Beratungserfolg und Mitwirkung des Klienten

Dr. Beata Williams kann den gewünschten oder geplanten Erfolg sowie einen subjektiv erwarteten Erfolg des/der Klienten/in oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien – insbesondere der/die Klient/in – arbeiten nach bestem Wissen und durch Einsatz der vorhandenen Mittel und des eigenen Könnens daran, dass sich der Beratungserfolg einstellt.

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Dr. Beata Williams ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Dr. Beata Williams nicht gestattet.

 

§ 3 Gesundheitszustand und Beratungsausschluss

Der/die Klient/in versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung (Coaching) aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden, (oder angeraten sein) bestätigt der/die Klient/in, dass er dies dem Coach mitteilt und der/ die Therapeut/in über die Beratung (Art, Themen, Ziel, u. a.) dauerhaft informiert ist/ wird und dieser Beratung auch zustimmt.

Sollte Dr. Beata Williams im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.

 

§ 4 Beratungshonorar, Termine und Ausfallhonorar

Dr. Beata Williams hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Dr. Beata Williams und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze der Spalte Honorar[1]. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht.

Eine Einheit beläuft sich auf 60 Min. Sollten nach gemeinsamer Entscheidung zwei Einheiten zusammengelegt werden, beträgt eine Doppeleinheit ca. 120 Minuten. Das Gleiche gilt für eine halbe Einheit, die hinzu gewählt wird. Diese beläuft sich dann auf ca. 25 min. Sollte die Beratung in den Räumlichkeiten des Klienten oder an einem anderen Ort der Wahl des Klienten stattfinden (außerhalb der Räumlichkeiten der Beraterin) entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrt pro anteiliger Zeitstunde.

Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar zu bezahlen.

Nach Abschluss der Behandlung erhält der/die Klient/in auf Wunsch eine Gesamtrechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies Dr. Beata Williams entsprechend mitzuteilen.

Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass Dr. Beata Williams keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Der Hinderungsgrund ist nachzuweisen.

Termine, die von Seiten Dr. Beata Williams abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Dr. Beata Williams. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 

§ 5 Schweigepflicht

Dr. Beata Williams behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Klienten/in (Schweigepflichtentbindung).
Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder zum Schutz höherer Rechtsgüter und schließt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ein, das bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde. Fürchtet Dr. Beata Williams um Leib um Leben des/der Klienten/in oder einer beteiligten Person, so kann sie die entsprechenden Stellen informieren, um für Abhilfe zu sorgen.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn Dr. Beata Williams aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Satz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

§ 6 Haftung, Selbstverantwortlichkeit

Dr. Beata Williams (Inhaberin) haftet gegenüber dem/der Klienten/in wegen vertraglicher Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die tatsächlich aus der Beratung entstehen. Der/die Klient/in ist selbst bereit, für seine/ihre Handlungen die Verantwortung zu tragen und verpflichtet sich, Dr. Beata Williams im Voraus über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese mit ihr zu besprechen.

 

§ 7 Datenschutz

Den Umgang und Schutz der persönlichen Daten des/der Klienten/in sichert Dr. Beata Williams zu.

Die Einzelheiten hierzu sind in der separaten Datenschutzerklärung aufgeführt.

 

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

2. Telefon- und Onlineberatung

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

Dr. Beata Williams bietet Gespräche, systemische und andere Arbeitsmodelle und Methoden aus dem Coaching und der Beratung außerhalb der Heilkunde an. Die Beratung dient der Zielbildung, Ressourcenaktivierung, Stressbewältigung, Leistungscoaching, Überwindung psychosozialer Probleme sowie der Begleitung durch Dr. Beata Williams bei der beruflichen und privaten Neuausrichtung des/der Klienten/in. Um diese Ziele zu erreichen, setzt Dr. Beata Williams ein komplementäres Beratungsverfahren ein, welchem anerkannte wissenschaftliche Methoden zugrunde liegen: u .A. systemische, hypnosystemische, behaviorale, neuropsychologische und humanistische Beratungs- und Coaching-Methoden.

Der/die Klientin nimmt eine psychologische Beratung bei Dr. Beata Williams in Anspruch.

Der Beratervertrag für die telefonische bzw. Online-Beratung wird zwischen Dr. Beata Williams und dem/der Klienten/in geschlossen.

Der Beratungsvertrag ist zustande gekommen, sobald dem/der Klienten/in die Auftragsbestätigung per E-Mail zugeht.

Falls Dr. Beata Williams die Anfrage nicht beantworten kann, wird sie den/die Klienten/in per E-Mail informieren. In einem solchen Fall entstehen dem/der Klientin keine Kosten.

Gemäß Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland §1 wird eine Psychotherapie ausdrücklich ausgeschlossen und soll/ kann auch nicht ersetzt werden. Zur Dienstleistung zählt nicht die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.

 

§ 2 Beratungserfolg und Mitwirkung des Klienten

Dr. Beata Williams kann den gewünschten oder geplanten Erfolg sowie einen subjektiv erwarteten Erfolg des/der Klienten/in oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien – insbesondere der/die Klient/in – arbeiten nach bestem Wissen und durch Einsatz der vorhandenen Mittel und des eigenen Könnens daran, dass sich der Beratungserfolg einstellt.

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Dr. Beata Williams ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Dr. Beata Williams nicht gestattet.

 

§ 3 Gesundheitszustand und Beratungsausschluss

Der/die Klient/in versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung (Coaching) aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden, (oder angeraten sein) bestätigt der/die Klient/in, dass er dies dem Coach mitteilt und der/ die Therapeut/in über die Beratung (Art, Themen, Ziel, u. a.) dauerhaft informiert ist/ wird und dieser Beratung auch zustimmt.

Sollte Dr. Beata Williams im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.

 

§ 4 Beratungshonorar, Termine und Ausfallhonorar

Dr. Beata Williams hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Dr. Beata Williams und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze der Spalte Honorar[2]. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht.

Bei telefonischen bzw. Online- Beratung hat der/die Klienten/in die Möglichkeit eine Beratungsdauer zwischen 15/30/45/60/90 Minuten zu wählen.

Sollten durch die Art der Kommunikation. z.B. Handy statt Skype. zusätzliche Kosten anfallen, trägt diese der/die Klient/in.

Die Honorare sind vor der Beratung von dem/der Klienten/in zu bezahlen.

Dr. Beata Williams stellt folgende Zahlungsmodalitäten zur Verfügung:

– Vorabüberweisung

– PayPal

Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass Dr. Beata Williams keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.

Mit dem/der Klientin wird nach der Bezahlung ein Termin vereinbart, zu diesem er/sie angerufen bzw. online z.B. über Skype kontaktiert wird.

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen oder vorzeitiger Beendigung, weil der/die Klientin umfassend beraten und zufrieden ist, hat der/die Klient/in keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Honorars, es sei denn der/die Klient/in hat 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt War er/sie ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, an der Wahrnehmung des Termins verhindert, wird in diesen Fällen jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Der Hinderungsgrund ist nachzuweisen.

Falls Termine von Seiten Dr. Beata Williams abgesagt werden müssen, wird das gezahlte Honorar erstattet. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Dr. Beata Williams. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 

§ 5 Schweigepflicht

Dr. Beata Williams behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Klienten/in (Schweigepflichtentbindung).
Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder zum Schutz höherer Rechtsgüter und schließt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ein, das bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde. Fürchtet Dr. Beata Williams um Leib um Leben des/der Klienten/in oder einer beteiligten Person, so kann sie die entsprechenden Stellen informieren, um für Abhilfe zu sorgen.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn Dr. Beata Williams aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Satz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

§ 6 Haftung, Selbstverantwortlichkeit

Dr. Beata Williams (Inhaberin) haftet gegenüber dem/der Klienten/in wegen vertraglicher Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die tatsächlich aus der Beratung entstehen. Der/die Klient/in ist selbst bereit, für seine/ihre Handlungen die Verantwortung zu tragen und verpflichtet sich, Dr. Beata Williams im Voraus über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese mit ihr zu besprechen.

 

§ 7 Datenschutz

Den Umgang und Schutz der persönlichen Daten des/der Klienten/in sichert Dr. Beata Williams zu.

Die Einzelheiten hierzu sind in der separaten Datenschutzerklärung aufgeführt.

 

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

§ 9 Widerrufsrecht

Der/die Klientin hat ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

Dr. Beata Williams
Herbruckerstraße 28
89073 Ulm

Tel.: 0731 60263342
E-Mail: beata.williams@reflectingwave.eu

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür auf Anfrage bei Dr. Williams das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen für nicht geleistete Beratung, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn ich die Beratungsleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Beratung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich der vorzeitigen Ausführung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zugestimmt haben und Ihre Kenntnis darüber bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich verlieren.

 

3. Vorträge und Workshops

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags

Die von Dr. Beata Williams angebotenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir mit der Praxis nicht ein bestimmtes Ergebnis.

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Vortrag / Workshop usw.) bzw. Buchung, welche per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der/die Teilnehmer/in Dr. Beata Williams den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an.

Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen an.

Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch Dr. Beata Williams zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informiert Dr. Beata Williams der/die Teilnehmer/in durch Übersendung einer Terminbestätigung bzw. reicht bei anderen Angeboten eine mündliche Zusage.

 

§ 2 Teilnahmegebühren

Bei der Buchung einer Veranstaltung ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

 

§ 3 Rücktritt und Kündigung, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Dr. Beata Williams vom Vertrag zurücktreten.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Dr. Beata Williams.

In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht Dr. Beata Williams unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

ab Zugang der Bestätigung bis zum 15. Tag vor Beginn: 25%,

mindestens jedoch 50 Euro,

vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50 %

vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 75 %

ab dem Tag (des Beginns) und bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: 100 %.

Wird der Termin, der Workshop etc. vom/von der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, ist die Gebühr zu 100% zu bezahlen.

Dem/der Teilnehmer/in ist es gestattet, Dr. Beata Williams nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

Dr. Beata Williams behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

Die Benennung von Ersatzteilnehmern/innen ist grundsätzlich möglich, sofern auch der/die Ersatzteilnehmer/in die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 

§ 4 Rücktritt durch Dr. Beata Williams – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen

Dr. Beata Williams kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/ Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmerzahl).

b) Dr. Beata Williams ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Angebot) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt von Dr. Beata Williams später als eine Woche vor Beginn ist nicht zulässig.

Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 – 2 durch Dr. Beata Williams wird die Teilnahmegebühr unbar an den/die Teilnehmerin zurückgezahlt.

Wird das Angebot nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden.

Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.

Dr. Beata Williams kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in dem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahme-voraussetzung nicht erfüllt. Kündigt Dr. Beata Williams, so behält sie den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; sie muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

 

§ 5 Haftung

Die Haftung von Dr. Beata Williams für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Insbesondere haftet sie nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

§ 6 Gerichtsstand

Ist der Teilnehmer kein Verbraucher, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Dr. Beata Williams für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.

 

§ 7 Datenschutz

Den Umgang und Schutz der persönlichen Daten des/der Teilnehmerin sichert Dr. Beata Williams zu.

Die Einzelheiten hierzu sind in der separaten Datenschutzerklärung aufgeführt.

 

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

§ 9 Widerrufsrecht

Der/die Teilnehmer/in hat ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

Dr. Beata Williams
Herbruckerstraße 28
89073 Ulm

Tel.: 0731 60263342
E-Mail: beata.williams@reflectingwave.eu

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn ich die Leistung erbracht und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich der vorzeitigen Ausführung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zugestimmt haben und Ihre Kenntnis darüber bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich verlieren.